WINEWine Italien

Weinbau in Italien

Der Weinbau in Italien ist ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Italien gehört zu den wichtigsten europäischen Weinproduzenten. Italien hat eine Gesamtrebfläche von rund 702.904 Hektar und einen Pro-Kopf-Verbrauch pro Jahr von knapp 40 Litern.[

Im Jahr 2016 wurden in Italien insgesamt 52.304.412 Hektoliter Wein erzeugt. Davon waren 35,97 % DOCG- und DOC-Weine, 27,35 % waren IGT-Weine. 36,67 % sind einfache Weine ohne Qualitätseinstufung (Vini Comuni).Jede der 20 italienischen Regionen hat ihre eigenen Rebflächen, wobei die Toskana in zwei und das Piemont in vier Unterzonen unterteilt sind.Wein ist in Italien fester Bestandteil des Alltagslebens.

Qualitätsstufen in Italien

In Italien gibt es 74 DOCG-Weine (mit kontrollierter und garantierter Herkunftsbezeichnung), 334 DOC-Weine (mit kontrollierter Herkunftsbezeichnung) sowie 118 IGT-Weine (Landweine), Stand 2017.[

Daneben gibt es noch Klassifizierungen wie in Spanien, die auf die Lagerung hinweisen, so etwa die Prädikate Riserva oder Vecchio, die auf eine längere Fasslagerung als vorgeschrieben hinweisen. Das Wort Superiore steht in der Regel für einen Wein, der einen höheren Alkoholgehalt hat als der Standard DOC-Wein.

Zusätzlich gibt es Bezeichnungen wie „Vino Nobile di …“ (beispielsweise Montepulciano – Ortsangabe, nicht Traube).

Generell verboten in Italien ist das Anreichern von Weinen mit Zucker (Chaptalisation), wie es in Deutschland oder bei Bordeaux-Weinen zugelassen ist. Zulässig ist jedoch das Anreichern schwacher Weine mit starkem Most, zum Beispiel aus Süditalien.

Das Weinbaurecht in Italien wurde zuletzt 2009 nach französischem Vorbild reformiert. Zuvor waren die Gesetze gültig, die 1963 kurz nach Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) erlassen worden waren. 1966 kam mit dem Vernaccia di San Gimignano der erste DOC auf den Markt. Danach gibt es die drei Qualitätsstufen IGT, DOC und DOCG (siehe unten). Alle nicht klassifierten italienischen Weine werden wie im übrigen Europa in Wein, Landwein, Qualitätswein und Prädikatswein aufgeteilt (siehe Internationaler Vergleich der Begriffe).

Mit der 2009er Reform wurde vor allem Wert auf die geschützten Herkunftsbezeichnungen gelegt. Eine Seite zum Download aller Vorschriften und Beschreibungen wird vom italienische Landwirtschaftsministerium bereitgestellt. Die einfachsten Weine (Vini Comuni) können mit oder ohne Jahrgangs- und Rebsortenangabe vermarktet werden, alle höherwertigen Weine müssen genaue geografische Angaben tragen.

Vini Comuni

Dies ist die einfachste Qualitätsstufe. Der frühere Begriff „Tafelwein“ wurde in der EU-Weinmarktordnung 2009 durch den Begriff „Wein“ ersetzt.

IGT (Indicazione Geografica Tipica)

Ist eine Qualitätsstufe, die in etwa dem deutschen „Landwein“ vergleichbar ist. Unter der Deklarierung IGT findet sich ein breites Spektrum von belanglosen Tröpfchen bis hin zu höchstwertigen Weinen, denen eine DOC- oder DOCG-Klassifizierung zum Beispiel verwehrt bleibt, weil sie aus anderen als den hierfür vorgeschriebenen Trauben gekeltert sind. Bemerkenswert ist, dass, anders als in Deutschland, nicht die Mehrzahl der Weine einen Rang als Qualitätswein zuerkannt bekommen. Einfache Vini Comuni oder IGT-Weine gelten in Italien als alltägliche Tischweine und jederzeit als akzeptabel.

DOC (Denominazione di origine controllata)

Diese Stufe entspricht dem deutschen „Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA)“. Die Bezeichnung weist darauf hin, dass nur Rebmaterial aus dem genannten Gebiet verwendet werden darf und dass dies auch kontrolliert wird. Weine mit DOC- oder DOCG-Siegel dürfen nicht in Gebinde mit einem Volumen abgefüllt werden, das größer als fünf Liter ist.

DOCG (Denominazione di Origine Controllata e Garantita)

Die nächsthöhere und damit höchste amtliche Qualitätsstufe heißt DOCG. In Deutschland entspricht dies dem „Prädikatswein“. Diese Weine müssen im Anbaugebiet auf Flaschen gezogen werden, sie dürfen also nicht in Tanks transportiert und anderswo abgefüllt werden. Dies gilt nicht für italienischen Wein, der in der Schweiz abgefüllt wird. Die beiden Staaten haben 1994, basierend auf Artikel 5 des Abkommens von 1961, eine Vereinbarung getroffen, welche das Abfüllen von DOCG-Wein in der Schweiz unter Einhaltung bestimmter Richtlinien gestattet. Alle DOCG-Weine tragen eine Banderole am Hals.

Quelle Wikipedia